Mit einer nicht verwertbaren Erfindung können keine Umsätze erwirstchaftet werden. Eine nicht verwertbare Erfindung hat daher den Erfindungswert Null.

Durch eine Patenterteilung wird bestätigt, dass eine Erfindung grundsätzlich technisch ausführbar ist. Ein Perpetuum Mobile ist beispielsweise von der Patentierung ausgeschlossen.

Allerdings kann sich dennoch ergeben, dass eine patentierte Erfindung, wenn schon nicht rechnisch, dann eben wirtschaftlich nicht ausführbar ist, da beispielsweise zu deren Herstellung zu hohe Kosten erforderlich sind.