Eine Unionsmarke kann beim EUIPO in Alicante, Spanien, eingereicht werden. Die Unionsmarke entfaltet Ihren Markenschutz für sämtliche Länder der EU. Bis 2016 hieß eine Unionsmarke noch Gemeinschaftsmarke und das EUIPO nannte sich noch Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM).

Die Behörde EUIPO ist neben den Unionsmarken noch für die EU-weit gültigen Designschutzrechte zuständig, die Gemeinschaftsgeschmacksmuster genannt werden.