Eine Benutzungsmarke ist nicht durch die Eintragung in ein amtliches Register entstanden, sondern durch Benutzung. Hierbei muss die Benutzung derart umfänglich gewesen sein, dass die Marke Verkehrsgeltung erlangt hat.

Ein Widerspruch kann auch von einem Inhaber einer Benutzungsmarke erhoben werden. Allerdings ist es dann oft der Fall, dass in dem Widerspruchsverfahren die erreichte oder mangelnde Verkehrsgeltung thematisiert wird.