Das europäische Design Teil 1: Neuheit, Eigenart, eingetragenes und nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Bekanntmachung bei den beteiligten Fachkreisen, Anmeldeunterlagen, Eintragungsverfahren, Sammelanmeldung und Aufschiebung der Bekanntmachung.
Das europäische Design Teil 2: Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Schutzwirkung, Nachteile und Schutzvoraussetzungen, Neuheit, Eigenart, informierter Benutzer, Neuheitsschonfrist und Priorität.
Das europäische Design Teil 3: Einheitlichkeit, Schutzdauer des eingetragenen und des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters, Schutzwirkung des Designrechts, Designverletzung und Bestimmung des Schutzumfangs.