Die Abmahnung aus einem Designschutzrecht sollte ernst genommen werden. Zwar handelt es sich bei dem Designschutzrecht um ein ungeprüftes Schutzrecht, dennoch können sich daraus beispielsweise einstweilige Vefügungen ergeben.

Ein Verweis etwa auf ähnliche Designs, die im Markt bekannt sind, genügt jedenfalls keinesfalls zur Abwehr einer Abmahnung.