Vor allem muss Ihre Marke zwei Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss sie als Marke überhaupt erkannt werden. Diese Eigenschaft wird als Unterscheidungskraft bezeichnet. Pure Anpreisungen werden beispielsweise nicht als Marke, also als Bezeichnung der Herkunft, erkannt.

Die andere wesentliche Voraussetzung für die Eintragung einer Marke ist das Einhalten des Freihaltebedürfnisses. Marken, die Eigenschaften der Waren beschreiben, für die die Marke verwendet werden soll, können nicht akzeptiert werden, denn der Wettbewerb benötigt diese Bezeichnungen ebenfalls, um seine Waren zu beschreiben.

Ansonsten sind Marken ausgeschlossen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.