Das Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster kann als eine gute und günstige Alternative zum teuren Patent angesehen werden. Auch das Gebrauchsmuster ist zum Schutz technischer Erfindungen vorgesehen. Es wird auch als der „kleine Bruder des Patents“ bezeichnet.

Die Unterschiede zum Patent sind:

  • für technische oder chemische Verfahren ist ein Gebrauchsmusterschutz nicht möglich
  • keine amtliche Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit
  • Löschung des Gebrauchsmusters kann jederzeit beantragt werden.
  • 6-monatige Neuheitsschonfrist
  • Maximale Laufzeit von 10 Jahren