Es gibt im wesentlichen drei Gründe, warum Unternehmen Patente anmelden: Zum einen möchte man die eigene Handlungsfreiheit sicherstellen und vermeiden, dass fremde Schutzrechte die eigenen Möglichkeiten am Markt tätig sein zu können, beschneiden. Zusätzlich möchte man gerade, dass dieses Schicksal der Wettbewerb erleidet, also aus dem Markt gedrängt wird, da durch das eigene Patent die wesentlichen Bereiche des Markts abgedeckt sind. Wahlweise möchte man den Wettbewerb schon tätig sein lassen, aber dann sollten Lizenzeinnahmen generiert werden.

Bei der Generierung von Patenten ist insbesondere der Innovationsprozess und die Verfahrensführung vor den Patentämtern relevant. Statt eine Erfindung zum Patent anzumelden, kann sie auch geheim gehalten werden. Eine weitere Alternative zur Patebntanmeldung stellt eine Defensivpublikation dar, die auch als Sperrveröffentlichung bezeichnet wird. Hierbei wird die Erfindung nachweislich veröffentlicht, um so keinen Unternehmen mehr zu ermöglichen, den Gegenstand der Erfindung zu monopolisieren. Hierdurch wird die Erfindung zum gemeinfreien Stand der Technik und kann ohne Gefahr einer Patentverletzung genutzt werden. Allerdings gilt dies auch für die Wettbewerber.

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Ein iterativer Patententwicklungsprozess ist immer dann erforderlich, wenn Zwischenschritte eingelegt werden müssen, bei denen von außen Informationen in den Innovationsprozess einfließen müssen, oder falls sich der Innovationsprozess aufsplittern muss. Eine Aufsplitterung kann erforderlich sein, falls ein Produkt zunächst zentral ale eine grundsätzliche Idee beginnt, die aber an jeweilige beispielsweise Länderspezifika angepasst werden müssen. Wird daher beispielsweise ein Weltauto geplant, muss es dennoch an Besonderheiten der Märkte angepasst werden. Ein Beispiel wäre der Unterschied von Linkslenker und Rechtslenker.

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Es können zwei Arten von Verfahren unterschieden werden. Zum einen die Innovationsprozesse, die derart geführt werden müssen, dass möglichst schnell, möglichst innovative Produkte erzeugt werden, die den Marktbedürfnissen entgegen kommen. Außerdem gehört hierzu noch, die Bewertung und Auswahl der erzeugten Innovationen. Auch dieser Prozess der Evaluierung und Selektion sollte nach vorgegebenen Massstäben erfolgen und institutionalisiert werden.

Eine weitere Variante von Verfahren betreffen die externen Verfahren vor den Patentämtern, also die Erteilungsverfahren, und die streitigen Verfahren vor den Gerichten, also dem Bundespatentgericht, dem EPA, den zuständigen Landgerichten und dem Bundesgerichtshof.