Ein Markenschutz entsteht auf zwei Wegen. Zum einen durch die Eintragung in ein amtliches Register. Hierbei ist auch anzugeben, für welche Klassen von Waren und Dienstleistungen eine Marke geschützt werden soll. Eine eingetragene Marke gilt für ein ganzes Land oder einen Staatenverbund.

Ein anderer Weg ist das Entstehen einer Marke durch schiere Benutzung. Hierbei entsteht die Marke durch relevante Benutzung. Es muss dabei eine Verkehrsgeltung entstanden sein. Der Markenschutz beschränkt sich auf das Gebiet, wo die Marke benutzt wurde.