Folgende Gegenstände sind nicht patentfähig:

  • bloße Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden
  • ästhetische Formschöpfungen (dafür ist das Designgesetz zuständig)
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten
  • Computerprogramme als solche, aber Software kann schon patentfähig sein, falls es eine technische Aufgabe mit technischen Mitteln löst
  • Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt
  • Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnoseverfahren