Eine Lizenz, also das Gewähren des Rechts auf Benutzung kann frei zwischen zwei Parteien durch Vertrag vereinbart werden. Durch den Lizenzvertrag wird durch eine erste Partei einer zweiten Partei Rechte an einem Schutzrecht, beispielsweise einem Patent, einem Gebrauchsmuster, einem Designrecht, einem Sortenschutzrecht oder einer Marke, eingeräumt.