Bei den Schiedsverfahren handelt es sich um nichtöffentliche vertrauliches behördliche Verfahren. Eine Einsicht in konkrete Verfahren ist daher für Nicht-Beteiligte nicht möglich.

Natürlich besteht ein Interesse, die Spruchpraxis der Schiedsstelle zu erfahren. Dies ist durch anonymisierte Einigungsvorschläge der Schiedsstelle möglich, die vom deutschen Patentamt auf deren Website veröffentlicht werden.