Bei den Schiedsverfahren handelt es sich um nichtöffentliche vertrauliches behördliche Verfahren. Eine Einsicht in konkrete Verfahren ist daher für Nicht-Beteiligte nicht möglich.
Natürlich besteht ein Interesse, die Spruchpraxis der Schiedsstelle zu erfahren. Dies ist durch anonymisierte Einigungsvorschläge der Schiedsstelle möglich, die vom deutschen Patentamt auf deren Website veröffentlicht werden.
![Wie kann in die Spruchpraxis der Schiedsstelle Einsicht genommen werden?](https://schiedsstelle.net/wp-content/uploads/2020/02/tablet-1075790_1920.jpg)