Arten von Marken: Es gibt die Wortmarke, die Bildmarke und die Wort-/Bildmarke. Außerdem gibt es viele exotische Marken, beispielsweise die Farbmarke, die Hörmarke oder die Geruchsmarke.
Einspruch und Nichtigkeit: Mit einem Einspruch bzw. mit einer Nichtigkeitsklage kann ein erteiltes Patent angegriffen werden.
Erfinderbenennung: Ist der Anmelder nicht der Erfinder muss in einem gesonderten Formular angegeben werden, wer der Erfinder ist und wie das Recht an der Erfindung vom Erfinder zum Anmelder übergegangen ist.
Offenlegungsschrift: Nach 18 Monaten der Geheimhaltung veröffentlicht das Patentamt eine eingereichte Patentanmeldung. Diese Veröffentlichung wird Offenlegungsschrift genannt.
Patentansprüche: Mit Patentansprüchen wird beschrieben, was als eigenes geistiges Eigentum beansprucht wird.
Patenterteilungsverfahren: Das Prüfungsverfahren startet nicht automatisch nach dem Einreichen der Anmeldeunterlagen. Vielmehr ist ein Antrag auf Prüfung zu stellen und die Prüfungsgebühr zu entrichten.
Unionsmarke: Mit einer Unionsmarke kann für sämtliche EU-Staaten ein Markenschutz erlangt werden.