Die Schiedsstelle kann von einer oder von beiden Parteien gemeinsam angerufen werden. Der Antrag ist substantiiert einzureichen. Hierbei muss aus dem Antrag allein, ohne zusätzliches Studium von eventuell vorhandenen Anlagen, deutlich werden, welche Vergütungsansprüche aufgrund welcher Anspruchsgrundlage bestehen sollen. Außerdem sind der Anteilsfaktor und die jeweilige Bezugsgröße zu nennen. Wurde bereits eine Vergütung geleistet, so ist die Höhe zu benennen.

Der Antrag muss aus sich heraus schlüssig sein. Es ist nicht die Aufgabe der Schiedsstelle Dokumente zusammenzustellen, um den Sachverhalt zu klären.