Die Schiedsstelle des DPMA in München ist die einzige Instanz in Deutschland, die sich mit der Thematik der Erfindervergütung ausschließlich befasst. Entsprechend hoch ist die Expertise der Schiedsstelle einzuschätzen.

Wird daher Klage vor einem Gericht erhoben und liegt ein Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vor, wird sich das befasste Gericht genau den Einigungsvorschlag ansehen. Die Bedeutung des Einigungsvorschlags in einem Klageverfahren kann kaum zu niedrig eingeschätzt werden.

Aus diesem Grund sollte man nach einem Schiedsverfahren nur dann ein Klageverfahren anstrengen, falls sich erhebliche Aspekte drastisch geändert haben oder falls eklatante Fehler oder Versäumnisse bei dem Einigungsvorschlag erkennbar sind.