Die Ansprüche informieren die Öffentlichkeit darüber, was der Anmelder unter Schutz stellen möchte (Patentanmeldung) bzw. was der Staat tatsächlich unter Schutz gestellt hat (Patent). Das Bild des Goldgräbers veranschaulicht die Funktion der Ansprüche. Der Goldgräber steckt seinen Claim ab. Das ist dasselbe, was der Anmelder mit seinen Ansprüchen macht.

Nach der Patenterteilung stellen die Patentansprüche den relevanten Teil der Patentschrift dar. Allerdings kann die Beschreibung herangezogen werden, um die Patentansprüche zu verstehen.

Die Patentansprüche sollten präzise und umfassend formuliert sein. Hierdurch erhöht sich ihr juristischer Wert. Allerdings kann die Anschaulichkeit darunter leiden.

Die besondere Leistung der Ansprüche besteht darin, den besonderen Unterschied der Erfindung im Vergleich zum Stand der Technik herauszuarbeiten.

Ansprüche werden regelmäßig in zwei Teile gegliedert, nämlich in den Oberbegriff, der den Stand der Technik beschreibt, der zur Realisierung der Erfindung nötig ist, und den kennzeichnenden Teil, der die Essenz der Erfindung ist. Beide Teile werden durch "dadurch gekennzeichnet, dass" voneinander abgetrennt.