Durch eine Neuheitsrecherche soll identischer oder zumindest ähnlicher Stand der Technik ermittelt werden. Das Ziel ist es, die Patentfähigkeit einer eigenen Erfindung festzustellen. Es sind daher die wesentlichen eigenen Merkmale der eigenen Erfindung herauszukristallisieren und diese vor dem Hintergrund des Stands der Technik zu ermitteln. Zumindest muss eine Aussage erreicht werden, ob die Erfindung durch den Stand der Technik neuheitsschädlich vorweggenommen ist. Die ähnlichen Dokumente dienen dazu, die erfinderische Tätigkeit zu bewerten, falls kein Dokument des Stands der Technik neuheitsschädlich ist.

Das Ziel der Neuheitsrecherche ist daher, festzustellen ob:

  • Eigene Patente erworben werden können
  • Die eigenen Patente eingeschränkt oder fallengelassen werden sollten. Insbesondere bei der Prüfung eines Patentportfolios ist der zweite Schritt relevant.