Wurde ein Design in schwarz/weiß, als Strichzeichnung oder in Grautönen eingetragen, dann wird farbunabhängigen Schutz beansprucht.

In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob das Produkt, das als Designverletzung angegriffen wird, eine bestimmte Farbe, beispielsweise blau, gelb, grün oder mehrfarbig, aufweist. Allerdings kann bei ausdrucksstarken Farbkontrasten oder durch eine extreme Musterung ein deutlich anderer ästhetischer Gesamteindruck erweckt werden, wodurch der Schutzumfang des Designschutzrechts verlassen wird.

Andererseits bedeutet ein farbig eingetragenes Designrecht nicht, dass ein andersfarbiges Produkt, das als Designverletzung angegriffen wird, keine Designverletzung darstellt.

Wird die Farbe eher als "Beiwerk" angesehen, muss sie bei der Bewertung der Verletzungssituation weniger stark berücksichtigt werden.