Sie haben endlich eine aussagekräftige und prägnante Marke gefunden und diese auch gleich beim Patentamt angemeldet. Und jetzt der Schock: es wurde Widerspruch gegen Ihre Marke eingelegt. Was bedeutet das jetzt und was ist zu tun?

Ein Widerspruch bedeutet, dass ein Inhaber einer älteren Marke annimmt, dass man seine Marke mit Ihrer Marke verwechseln könnte. Dieser Sachverhalt ist zunächst zu verifizieren.

Falls der Widerspruch berechtigt ist, bleibt nur noch die Möglichkeit, auf dem Verhandlungswege mit der Gegenseite zu einer Rücknahme des Widerspruchs zu gelangen. Hierbei sollte insbesondere darüber nachgedacht werden, durch den Verzicht einzelner Waren und Dienstleistungen die Verwechslungsgefahr auszuräumen.