Eine Lizenzvereinbarung kann grundsätzlich in beliebiger gewünschter Form verfasst werden. Es besteht Vertragsfreiheit. Es ist allerdings empfehlenswert die nachfolgenden Punkte in der Lizenzvereinbarung zu regeln:

Lizenzart: Es sollte auf jeden Fall geregelt werden, ob eine exklusive Lizenz oder eine nicht-ausschließliche Lizenz vereinbart werden soll. Bei einer exklusiven Lizenz darf nur der Lizenznehmer den Gegenstand der Lizenz nutzen. Bei einer nicht-ausschließlichen Lizenz können Lizenzen an weitere Lizenznehmer vergeben werden.

Gegenstand der Lizenz: Als Grundlage einer Lizenz kann ein Patent dienen. Allerdings sollte definiert werden, welchen Bereich des Patents der Lizenznehmer nutzen darf. Beispielsweise können nur einzelne Anwendungen zum Gegenstand der Lizenz definiert werden.

Geographischer Bereich: Soll die Lizenz für Deutschland gelten oder nur für Regionen, beispielsweise Bayern, Hamburg oder Berlin?

Einstandsgebühr: Soll eine Einmalzahlung am Anfang erfolgen?

Umsatz-Stücklizenz: Welcher Lizenzsatz soll für den Umsatz bzw. die Stückzahl der hergestellten Produkte gelten. Ein typischer Lizenzsatz entspräche 2%.

Mindestlizenzgebühr: Sie sollten ganz besonders bei einem exklusiven Lizenzvertrag eine Mindestlizenzgebühr vereinbaren. Ansonsten kann es passieren, dass Sie überhaupt keine Einnahmen haben.

Know-How: Geben Sie dem Lizenznehmer weitere technische Hilfestellungen?

Dauer des Vertrags: Wie lange soll der Vertrag dauern. Üblich sind Laufzeiten zwischen 5 bis 10 Jahren.