Nach der Veröffentlichung einer Marke kann der Inhaber einer älteren Marke Widerspruch gegen die Eintragung erheben. Hierzu steht ihm eine Frist von 3 Monaten zur Verfügung.

Innerhalb der Widerspruchsfrist ist die Widerspruchsgebühr von derzeit 250 Euro für einen Widerspruch beim deutschen Patentamt zu entrichten.

Durch den Widerspruch wird eine einfache, schnelle und kostengünstige Möglichkeit für die Inhaber von Marken geschaffen, gegen jüngere Marken vorzugehen, die Ihre Marke verletzen. Hierbei ist zu bedenken, dass das deutsche Patentamt keine Prüfung daraufhin vornimmt, ob durch die Eintragung einer Marke bestehende Marken in ihrem Schutzumfang verletzt werden.