Die wesentlichen Aspekte eines Gebrauchsmusters
Welche Schutzrechtsarten gibt es?

Durch ein Gebrauchsmuster können wie beim Patent nur technische Erfindungen geschützt werden. Es können daher nicht geschützt werden: Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder Geschäftsideen, Wiedergabe von Informationen, Programme für Datenverarbeitungsanlagen, Baupläne, Schnittmuster, Lehrmethoden, biotechnologische Erfindungen und Pflanzensorten oder Tierarten. Außerdem können keine Verfahren, Herstell- oder Arbeitsverfahren, durch ein Gebrauchsmuster beansprucht werden.