Erfindervergütung

Erfindervergütung des Arbeitnehmers

Voraussetzung für eine Arbeitnehmererfindervergütung ist eine Diensterfindung und die Inanspruchnahme der Erfindung durch den Arbeitgeber. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine "angemessene" Vergütung bezahlen.

Die Berechnung der Vergütung des erfinderischen Arbeitnehmers wird erläutert:
Erfindervergütung

Erfindervergütung des Geschäftsführers

Bei der Erfindung eines Geschäftsführers oder eines Vorstands handelt es sich um eine Organerfindung. Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist daher nicht einschlägig.

Es gilt daher Vertragsfreiheit zwischen den Parteien und es kann daher eine Eigentumsübergabe an das Unternehmen zivilrechtlich vereinbart werden. Beispielsweise könnte vereinbart werden, dass das Arbeitnehmererfindungsgesetz anzuwenden ist. In diesem Fall das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen nicht qua Gesetz, sondern durch Vereinbarung.