Ein Patenterteilungsverfahren kann im Wesentlichen in sieben Phasen unterteilt werden:

Wie läuft das Anmeldeverfahren?

#1: Unterlagen einreichen

Reichen Sie bitte Ihre Patentunterlagen ein und bezahlen Sie die Anmeldegebühr. Dadurch erhalten Sie einen Zeitrang, das heißt, die Erfindung kann Ihnen nicht mehr gestohlen werden.

Wie läuft das Anmeldeverfahren?

#2: Vorprüfung

Das Patentamt prüft, ob die formalen Voraussetzungen für eine Patenterteilung erfüllt sind. Außerdem wird Ihre Erfindung in ein international geltendes, fein unterteiltes Klassifikationsschema (Internationale Patentklassifikation, IPC) eingeordnet.

Wie läuft das Anmeldeverfahren?

#3: Prüfung beantragen

Sie müssen einen gebührenpflichtigen Antrag zur Prüfung stellen. Erst danach beginnt das Patentamt mit der Prüfung der Anmeldung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit.

Sie haben zum Stellen des Antrags sieben Jahre Zeit.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch wenn Sie den Prüfungsantrag noch nicht gestellt die Jahresgebühren für das dritte Jahr und jedes folgende Jahr bezahlen müssen.

Wie läuft das Anmeldeverfahren?

#4: Offenlegung

Spätestens nach 18 Monaten wird Ihre Patentanmeldung offen gelegt, das heißt, die Patentanmeldung wird veröffentlicht. Hierdurch soll die Öffentlichkeit über zu erwartende Patente relativ früh informiert werden.

Insbesondere sollen dadurch ökonomisch sinnlose Doppelentwicklungen verhindert werden.

Wie läuft das Anmeldeverfahren?

#5: Stand der Technik

Das Patentamt führt zunächst eine Recherche nach dem Stand der Technik durch. Hierdurch wird es dem Prüfer ermöglicht, die betreffende Erfindung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit zu prüfen.

Ist der Prüfer der Auffassung, dass die Erfindung, so wie sie in den Ansprüchen beschrieben ist, nicht patentfähig ist, setzt er einen Prüfbescheid ab und fordert den Anmelder auf, die Mängel zu beheben.

Typischerweise umfasst das Erteilungsverfahren zwei bis drei Prüfbescheide, bis es zu einer Klärung kommt, ob mit einer Erteilung gerechnet werden kann.