Die Erfindungsbeschreibung muss zwei gegenläufige Ziele erfüllen. Zum einen soll ein möhlichst großer Schutzbereich beansprucht werden. Es ist daher eine weitgehend abstrakte Wortwahl erforderlich, die für einen Techniker eventuell nur noch schwer verständlich ist.

Andererseits muss die Erfindungsbeschreibung derart verfasst sein, dass der Techniker in die Lage versetzt wird, die beschriebene Erfindung auszuführen. Andernfalls kann dem Anmelder kein Patent erteilt werden.

Es ist daher verständlich, dass eine Patentanmeldung Bestandteile umfasst, die sehr abstrakt sind, beispielsweise der einführende Teil der Erfindungsbeschreibung oder die Patentansprüche, und sehr anschauliche, detaillierte Abschnitte, insbesondere die Beschreibung der Zeichnungen.

Die Erfindungsbeschreibung umfasst mehrere Abschnitte:

  • Einleitung: Es werden Erläuterungen zum technischen Gebiet und zur Anwendung der vorliegenden Erfindung gemacht.
  • Stand der Technik: Der einschlägige Stand der Technik ist zu beschreiben, wobei darzustellen ist, welche Unterschiede zwischen dem Stand der Technik und der eigenen Erfindung bestehen.
  • Lösungsansätze: Welche Lösungsmöglichkeiten werden durch die Erfindung ermöglicht? Diese Lösungsansätze führen zu den Patentansprüchen: Hauptanspruch und Unteransprüche.
  • Vorteile: Es werden die Vorteile der Erfindung beschrieben.
  • Zeichnungen: Die Zeichnungen werden beschrieben.
  • Zusammenfassung: Die Zusammenfassung dient der Information der Öffentlichkeit.