Bei der Beurteilung einer möglichen Designverletzung ist nicht nur der Vergleich des geschützten Designs mit dem angegriffenen Produkt. Es kann aufgrund rechtlicher Bedingungen trotz Identität eine Verletzung ausgeschlossen sein.

Es werden zunehmend Designschutzrechte auch im technischen und industriellen Bereich angestrebt. Es wird versucht, die Erscheinungsform technischer Produkte zu monopolisieren. Insbesondere auf Ersatzteile soll auf diese Weise ein Schutzrecht erworben werden. Hierdurch soll der oftmals sehr lukrative Aftersales-Market unter Kontrolle gehalten werden.

Die Möglichkeiten hierzu sind jedoch beschränkt. Zunächst können nur solche Merkmale einen Designschutz begründen, die nach einem Einbau sichtbar bleiben. Außerdem sind technisch bedingte Formen ohnedies vom Designschutz ausgeschlossen. Hier bietet sich eher, ein Schutz durch ein Patent an.

Es können aufgrund technischer Gegebenheiten zwei Fälle bestimmt werden, bei denen nicht von einer Designverletzung auszugehen ist:

  • es sich nach dem Einbau ein deutlich unterschiedlicher ästhetischer Eindruck ergibt oder
  • weil der ästhetische Eindruck nach dem Einbau sich aus dem allgemeinen Formenschatz ergibt, und daher frei von Rechten Dritter verwendet werden kann.