Anmelderschaft

Im Gegensatz zum Erfinder kann der Anmelder eine juristische Person sein, also eine Organisation oder ein Unternehmen. Der Anmelder ist der Eigentümer der Erfindung.

Der Anmelder muss dem Patentamt gegenüber erklären, wie das Recht an der Erfindung auf ihn übergegangen ist.

Der Anmelder muss die Erfinderrechte beachten. Insbesondere ist der Erfinder als solcher zu benennen.