Die Differenz von Erträgen und Kosten ergibt daher den betrieblichen Nutzen, wobei durch die Diensterfindung die Erträge oder die Kosten beeinflusst worden sind. In einem dritten Fall können sowohl die Erträge als auch die Kosten durch die Diensterfindung in ihren Beträgen verändert worden sein.
Findet beispielsweise die Herstellung der Diensterfindung in eigenen Räumlichkeiten statt, die zusätzlich genutzt werden, so ist eine kalkulatorische Miete in der Berechnung zu berücksichtigen.
Erfordert die Bereitstellung der Diensterfindung einen zusätzlichen Einsatz des Unternehmers, so ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn zu beachten.