Das Patent ist ein rechtlicher Schutz Ihrer Erfindung und wird durch den jeweiligen Staat garantiert. Allerdings ist der Schutz nicht umsonst. Es müssen Anmeldekosten, Jahresgebühren und Prüfungsgebühren an das Patentamt entrichtet werden. Benötigen Sie hierzu Hilfe, ist die Inanspruchnahme eines Patentanwalts empfehlenswert, der ebenfalls Rechnungen an Sie schreiben wird.

Die Patentkosten während der Laufzeit des Patents

Es ist sinnvoll entweder Ihre Erfindung beim deutschen Patentamt oder beim europäischen Patentamt einzureichen. Innerhalb eines Jahres können Sie noch Nachanmeldungen in weiteren Ländern einreichen. Als ein Grundsatz gilt: eine Patentanmeldung beim deutschen Patentamt ist wesentlich günstiger als beim europäischen Patentamt. Ist Ihnen daher nicht von vorneherein klar, dass Sie einen europaweiten Schutz benötigen, ist es empfehlenswert zunächst Ihre Erfindung beim deutschen Patentamt anzumelden.

Es fallen grundsätzlich folgende Kosten an:

• Amtsgebühren für die Einreichung, die Prüfung und die Aufrechthaltung • Honorar eines Patentanwalts • Kosten für weiteren Schutz im Ausland

Amtsgebühren für die Einreichung, die Recherche bzw. die Prüfung

Für Ihre Patentanmeldung müssen Sie zunächst ca. 350 Euro Amtsgebühren zahlen, je nachdem ob Sie Ihren Antrag elektronisch oder in Papierform einreichen und je nachdem ob Sie zunächst nur eine Recherche oder eine Prüfung durch das patentamt durchführen lassen wollen. Sie müssen dabei beachten, dass Sie diese Amtsgebühren innerhalb von 3 Monaten ab Einreichung Ihrer Unterlagen bezahlen. Andernfalls gilt Ihre Anmeldung als zurückgenommen.

Jahresgebühren

Die Jahresgebühren nehmen während der Laufzeit des Patents zu. Anfangs belaufen sie sich noch auf nur 70 Euro. Die Jahresgebühren nehmen stetig zu. Tipp: Zeigen Sie Ihre Lizenzbereitschaft an, können Sie Ihre Kosten für die Aufrechthaltung halbieren.