Dr. Thomas Heinz Meitinger

ist managing Partner der Meitinger & Partner Patentanwalts PartGmbB. Die Meitinger & Partner Patentanwalts PartGmbB ist eine mittelständische Patentanwaltskanzlei in München.

Nach einem Studium der Elektrotechnik in Karlsruhe arbeitete Dr. Meitinger zunächst als Entwicklungsingenieur. Spätere Stationen waren Tätigkeiten als Produktionsleiter und technischer Leiter in mittelständischen Unternehmen.

Dr. Meitinger veröffentlicht regelmäßig wissenschaftliche Artikel und hält Vorträge zu Themen des Patentrechts. Dr. Meitinger ist Dipl.-Ing. (Univ.) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). Außerdem führt er folgende Mastertitel: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. und M.Sc. Dr. Meitinger ist deutscher und europäischer Patentanwalt.

Publikationen von Dr. Thomas Heinz Meitinger

Das Buch "Ratgeber für Arbeitnehmererfinder. Rechte und Pflichten des erfinderischen Arbeitnehmers" richtet sich sowohl an den erfinderischen Arbeitnehmer als auch an dessen Arbeitgeber und bietet sämtliche Vorlagen, um für beide Parteien die optimalen Vorteile aus der Erfindung im Betrieb ziehen zu können. Ein Schwerpunkt stellt die Berechnung der Vergütung des erfinderischen Arbeitnehmers dar. Hierzu werden sämtliche Formeln und Tabellen geboten, um schnell zu verlässlichen Ergebnissen zu gelangen.
Das Fachbuch "Ohne Anwalt zur Marke" gibt alle praxisrelevanten Tipps um seine Marke beim Patentamt eintragen zu lassen.
Mit dem Fachbuch "Ohne Anwalt zum Patent", erhalten Sie praxisnahe Anleitungen um Patente allein erstellen zu können und damit wertvolle Patente und Gebrauchsmuster zu erlangen.
Das Buch richtet sich sowohl an den Anfänger, der schnell ein wertvolles Designrecht erwerben möchte, als auch an den Experten, der noch die letzten Details erfahren will. Es werden das deutsche, das europäische und das internationale Designrecht besprochen. In dem Fachbuch finden sich sehr viele bebilderte Beispiele, damit sehr schnell erkannt werden kann, welche Vorgehensweise geeignet oder von welcher eher abzuraten ist.
Das Erfinderhandbuch bietet eine fundierten Überblick über Schutzmöglichkeiten mit Patenten, Marken, Designrechten und Gebrauchsmustern.
In der März-Ausgabe des Jahres 2022 skizziert Dr. Meitinger diverse psychologische Effekte, sie sich bei der Bewertung von Patenten auswirken können.
Gebrauchsmuster-Abzweigung: Rettung im deutschen und europäischen Einspruchsverfahren? Dr. Meitinger beschreibt in der Juli/August-Ausgabe des Jahres 2021 die Gebrauchsmusterabzweigung im deutschen und europäischen Einspruchsverfahren.
Wie behindere ich Wettbewerber durch das Patentrecht? Dr. Meitinger beschreibt in der Oktober-Ausgabe des Jahres 2020 die Möglichkeiten seine Wettbewerber wirksam durch eine Gesetzeslücke des Patentrechts zu behindern.
Nennung des Erfinders im Gebrauchsmuster Ein Plädoyer zur Nennung des Erfinders im Gebrauchsmuster.
Dr. Meitinger beschreibt in der Februar-Ausgabe des Jahres 2020 die Konsequenzen des Auftretens der Künstlichen Intelligenz für das Patentrecht
Nennung des Erfinders im Gebrauchsmuster Ein Plädoyer zur Nennung des Erfinders im Gebrauchsmuster.
Dr. Meitinger beschreibt in der Februar-Ausgabe des Jahres 2020 die Konsequenzen des Auftretens der Künstlichen Intelligenz für das Patentrecht
In der Januar-Ausgabe des Jahres 2020 beschreibt Dr. Meitinger das Konfliktpotential des Patentrechts mit der Blockchain-Technologie..
Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.
In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.
Dieser Artikel befasst sich mit dem Verhältnis des Patentrechts mit dem neuen Phänomen des Crowdsourcing. Hierbei wird festgestellt, dass Erfindungen, die sich durch Crowdsourcing ergeben, besondere Erfordernisse aufweisen, denen das aktuelle Patentrecht nicht gerecht wird. Es wird vorgeschlagen, ähnlich dem Gesetz zu Arbeitnehmererfindungen ein Spezialgesetz für Erfindungen des crowdsourcings bereitzustellen.
Vortrag auf der EUKO 2017 - Kommunikation und Digitalisierung, 17. interdisziplinäre Tagung des Forschungsnetzwerkes Europäische Kulturen in der Wirtschaftskommunikation – European Cultures in Business and Corporate Communication (EUKO) vom 19. bis 21. Oktober 2017 in Frankfurt am Main mit dem Thema "Fehlt ein passendes Patentgesetz als Antwort auf die digitale Kommunikation?"
In diesem Artikel werden Fälle aus der Praxis behandelt, die aufzeigen, welche Risiken bestehen während der Entwicklung eigener Innovationen. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
Es werden die mögliche Auswirkungen der Blockchain-Technologie untersucht. Insbesondere wird vorgeschlagen, Smart Contracts zu verwenden, um Patentanmeldungen zu verwalten. Hierdurch können beispielsweise die Überwachung der Fristen automatisch vorgenommen werden.
In diesem Artikel wird das besondere Verhältnis von Crowdsourcing und Patentrecht beleuchtet. Dieser Artikel wurde zusammen mit Herrn Professor Dr. Geschka verfasst.
Dr. Meitinger ist Mit-Autor des Buchs „Digitalisierung und Kommunikation“. In seinem Beitrag erläutert er die Wirtschaftskommunikation und die Digitalisierung vor dem Hintergrund des Patentrechts.
Dr. Meitinger war auf dem "Karlsruher Dialog - Technik und Recht" des Karlsruher Instituts für Technologie KIT, Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum der Helmholtz-Gemeinschaft, Vortragender mit dem Thema "Blockchain und Patentrecht: the next big thing"