Wo kann ich eine Marke anmelden?

Sie können eine Marke bei einem nationalen Patentamt, beispielsweise eine deutsche Marke, oder beim EUIPO anmelden. Melden Sie Ihre Marke beim EUIPO an, erhalten Sie eine sogenannte Unionsmarke, die Gültigkeit für den gesamten EU-Raum hat.

Warum sollte ich eine Marke anmelden?

Eine Marke dient der Herkunftskennzeichnung Ihrer Produkte. Im Laufe der Zeit werden Ihre Produkte durch ihre Qualität einen Ruf erlangen. Haben Sie eine Marke, wird dieser gute Ruf auf die Marke projiziert.

Aus diesem Grund wird im Laufe der Jahre eine Marke immer wertvoller. Die Marke wird zu einem wichtigen Asset Ihres Unternehmens. Sie sollten nicht darauf verzichten, eine wertvolle Marke zu erlangen.

Durch den zunehmenden Erfolg ihrer Unternehmung werden sich Trittbrettfahrer einstellen und ihre Marke direkt verwenden oder in abgewandelter Form benutzen. Haben Sie dann eine beim Patentamt eingetragene Marke, können Sie diesem "Spuk" schnell ein Ende bereiten.

Haben Sie keine eingetragene Marke, sondern nur eine Benutzungsmarke, können Sie eventuell nicht einmal in der Nachbarstadt die Verwendung ihrer Marke verhindern.

Wann sollen Sie Ihre Marke anmelden?

Sie sollten möglichst früh Ihre Marke eintragen lassen. Spätestens wenn Sie Ihre Geschäfte aufnehmen und beispielsweise Flyer bestellen oder Verpackungen für Ihre Produkte ordern.

Sie wären überracht, wenn Sie in den Registern der Patentämter recherchieren würden. Es gibt bereits soviele Marken und jeden Tag kommen etliche hinzu. Auch beim Markenrecht gilt, der erste der sich die Marke schützen lässt, erhäkt sie auch. Es gibt keinen zweiten Gewinner. Sie sollten daher sofort, wenn Sie Ihre Marke kreiert haben, diese auch anmelden.

Wann ist eine Marke schutzfähig?

Eine Marke muss zunächst eintragungsfähig sein. Hierzu darf sie insbesondere nicht für die Eigenschaften der Waren der Marke beschreibend sein.

Außerdem ist eine Marke nur dann schutzfähig, falls sie nicht mit einer älteren Marke kollidiert. Der Fachbegriff hierbei lautet Verwechslungsgefahr. Ist diese gegeben, ist die jüngere Marke löschungsreif.

Wann muss eine Marke verlängert werden

Sie erhalten immer für jeweils 10 Jahre Markenschutz. Nach Ablauf dieser 10 Jahre müssen Sie Ihre Marke durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr verlängern.

Sie können ihre Marke beliebig oft verlängern.

Wie meldet man eine Marke an?

Sie müssen hierzu einen Antrag auf Registrierung bei einem Patentamt einreichen. Der Antrag muss eine Darstellung der Marke enthalten. Außerdem müssen Sie die Waren und Dienstleistungen angeben, für die Ihre Marke eingetragen werden soll.

Sie müssen außerdem Ihre Kontaktdaten angeben, damit das Patentamt mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann und Sie als Anmelder in das Register aufnehmen kann.

Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unetrschreiben. Ansonsten gilt er als nicht rechtswirksam eingereicht.

Außerdem müssen Sie die Anmeldegebühr entrichten.

Wird die Anmeldegebühr nicht innerhalb der 3-Monats-Frist entrichtet, gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Sie müssten dann die Markenanmeldung noch einmal einreichen.

Meine Marke wurde ohne Widerspruch eingetragen

Glückwunsch! Ihre Marke hat ihre erste Bewährungsprobe überstanden.

Das Patentamt überprüft vor der Eintragung nicht, ob es ältere Rechte gibt, die der Eintragung zuwider laufen.

Aus diesem Grund gewährt das Markengesetz eine 9-monatige Frist nach der Eintragung der Marke, während der Inhaber älterer Marken Widerspruch gegen die Eintragung anmelden können.

Bitte rechchieren Sie daher selbst vor der Markenanmeldung nach älteren Rechten. Es ist empfehelnswert, einen erfahrenen Patentanwalt bei der Auswertung der Rechercheergebnisse zu beauftragen. Insbesondere eine Ähnlichkeitsrecherche erfordert ein hohes Maß an beruflicher Praxis, damit verlässige Ergebnisse erzielt werden können.

Kann ich meine Marke ohne Anwalt anmelden?

Ja. Allerdings birgt das auch Risiken.

Sie laufen zum einen Gefahr, dass ihre Marke nicht für die für Sie richtigen Waren und Dienstleistungen eingetragen werden. Ein erfahrener Patentanwalt kann die wichtigen Waren und Dienstleistungen für Sie ermitteln.

Außerdem sollte eine Recherche nach älteren Marken vorgenommen werden, die eine Verwechslungsgefahr mit Ihrer Marke begründen könnten. Bitte bedenken Sie, dass bereits durch die Eintragung der Marke, Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie in die Rechte älterer Marken eingreifen.

Wann tritt der Markenschutz ein?

Einen Markenschutz haben Sie ab dem Tag, an dem Sie Ihre Anmeldung beim Patentamt eingereicht haben.

Wird jedoch die Anmeldung nicht eingetragen, weil Ihre Marke beispielsweise nicht unterscheidungskräftig ist oder ein Freihaltebedürfnis verletzt, ist tatsächlich zu keinem Zeitpunkt ein Markenschutz entstanden.

Der Markenschutz setzt daher voraus, dass Ihre Marke vom Patentamt akzeptiert wird und daher in das Register aufgenommen wird. Andernfalls entstand zu keinem Zeitpunkt ein rechtlicher Schutz.

Ist das Entstehen des sofortigen Markenschutzes wichtig, sollten Sie daher einen erfahrenen Patentanwalt mit der Durchführung des Eintragungsverfahrens beauftragen.

Stehen die Chancen für Ihre Marke schlecht, vom Patentamt in das Markenregister eingetragen zu werden, wird er Sie darauf hinweisen. In diesem Fall kann eventuell durch eine Anpassung der Waren und Dienstleistungen eine Eintragung dennoch ermöglicht werden.