Endet der Lizenzvertrag vor Ablauf der Schutzdauer des betreffenden Schutzrechts, und setzt der Lizenznehmer die Benutzung fort, so begeht der Lizenznehmer Patentverletzung.

Ist die Lizenz auf einen Teil des Schutzrechts beschränkt, beispielsweise nur Motoren mit einer maximalen Leistung, so liegt bei der Herstellung von Motoren mit einer höheren Leistung, eine Patentverletzung vor.