Antragsberechtigt sich KMUs der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die ihre Tätigkeit hauptberuflich innerhalb Deutschlands ausüben.

Das KMU muss eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland aufweisen und darf maximal 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro umfassen.

Die Antragstellung kann nur für sich selbst und nicht für Dritte in deren Namen (z. B. Vollmacht, Mandat) erfolgen.