Die Anmeldestrategie ist der erste Abschnitt einer Patentstrategie. Es ist hierbei insbesondere zu klären, wie umfangreich eine Anmeldung vorbereitet werden soll und welche weiteren ersten Schritte ergriffen werden sollen.


Soll beispielsweise überhaupt zuerst eine Recherche durchgeführt werden oder sofort angemeldet werden und die Recherche des Patentamts abgewartet werden. Soll nur eine Kurzrecherche durchgeführt werden, die nur bedingt Sicherheit gibt, dass die Erfindung bislang nicht bekannt ist, oder eine umfangreiche Recherche, die aber sehr viel teurer und zeitaufwändiger ist?


Eine routinemäßige Kurzrecherche, die eine Mindestsicherheit gibt, dass die Erfindung nicht bereits bekannt ist, sollte ein Mindeststandard sein. Das Risiko ist eben doch groß, dass es die Erfindung bereits gibt und daher die Mühen und Kosten einer Patentanmeldung vergeblich sind. Außerdem kann die Recherche auch dazu helfen, Impulse für die eigene Anmeldung geben. Immerhin kann erkannt werden, was dem Stand der Technik noch fehlt. Auf diese Lücken kann die Anmeldung durch eigene Details Antworten geben. Eine Patenterteilung wird auf diese Weise deutlich wahrscheinlicher.


Die richtige Formulierung der Patentansprüche erfordert sehr viel Erfahrung. Es gilt auszuloten, wie groß der Schutzbereich sein kann. Werden eingereichte Ansprüche sofort erteilt, ohne dass das Patentamt einen Bescheid absetzt, freut man sich zunächst. Allerdings kann es dann auch sein, dass man die Ansprüche zu eng gefasst hat und tatsächlich einen größeren Schutzbereich hätte erlangen können. Auch für die Abfassung der Patentansprüche ist daher eine Kurzrecherche eine hilfreiche Stütze.


Ist es aber klar, dass es sich um eine eher kleine Erfindung handelt und ist die Erfindung sehr nahe dran am bestehenden Stand der Technik, sollte von vorneherein eine enge Anspruchsformulierung gewählt werden, um die Patenterteilung nicht unnötig in die Länge zu ziehen oder sogar insgesamt zu gefährden.


Ansonsten gilt, dass die Patentansprüche so formuliert sein sollten, dass ein möglichst großer Schutzbereich beansprucht wird, wobei der Hauptanspruch zumindest sicher neu sein sollte. Außerdem sollte der Hauptanspruch derart abgefasst sein, dass sich mehrere Optionen in unterschiedlichen Richtungen ergeben, um sich gegenüber einem Stand der Technik, der die amtliche Recherche ergibt, abgrenzen zu können. Es ergibt sich von selbst, dass die Formulierung derartiger Patentansprüche ein hohes Maß an Erfahrung und Können erfordern.


Zunehmend mehr Branchen können als wettbewerbsintensiv bezeichnet werden. Es ist daher notwendig, auch die eigene Anmeldestrategie an die veränderten Verhältnisse und die Steigerung des Wettbewerbsdrucks anzupassen. Insbesondere gilt es, Umgehungslösungen der Konkurrenz zu verhindern. Denn hierdurch erhalten die Wettbewerber ein vergleichbares Produkt, sparen sich aber die Entwicklungskosten und erhalten so einen Wettbewerbsvorteil. Die richtige Anmeldestrategie nimmt daher einen hohen Stellenwert ein, um die eigenen Innovationen ökonomisch abzusichern.


Zu einer umfassenden Anmeldestrategie gehört auch die Überlegung, in welchen Ländern zusätzlich Schutz benötigt wird. Zunächst sollte man bedenken, dass Patente nur in den Ländern sinnvoll sind, in denen Rechtssicherheit besteht. Haben Sie ein Patent, können Sie es aber im Notfall nicht durchsetzen, waren die Kosten für das Patent sinnlos. Eine ähnlich gut funktionierende ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verletzungsfälle routiniert, schnell und mit hoher Qualität bearbeitet, gibt es nicht in jedem Land der Erde. Es ist daher empfehlenswert, auf Patente in bestimmten südamerikanischen oder asiatischen Staaten zu verzichten und stattdessen lieber ein weiteres Patent, das eine weitere Facette der eigenen Erfindung schützt, in Japan, USA oder Europa anzustreben. Hierdurch ergibt sich derselbe Kostenrahmen, es werden aber schlagkräftige Patente erhalten, die dem eigenen Unternehmen tatsächlichen Schutz geben.

Es kann sinnvoll sein, zu versuchen, möglichst spät ein Patent zu erhalten. Insbesondere kann es sinnvoll sein, abzuwarten, bis die Produkte der Konkurrenz auf dem Markt sind, um dann das Patent derart auszurichten, dass die Produkte der Wettbewerber als Verletzungsfälle anzugreifen.


Es ist nichts außergewöhnliches, dass während des Erteilungsverfahrens, der zunächst weit gefasste Schutzbereich eingeschränkt werden muss, um sich vom Stand der Technik abzugrenzen. Eine gut geschriebene Patentanmeldung ist auf diesen Fall ausreichend vorbereitet, sodass eine entsprechende Vorgehensweise routiniert erfolgen kann. Allerdings können sich hierbei unterschiedliche Möglichkeiten ergeben und eine einzelne Patentanmeldung kann nur in eine Richtung ausgerichtet werden. Sind die Konkurrenzprodukte bereits auf dem Markt, kann das Patent entsprechend ausgerichtet werden.

Eine Möglichkeit, unterschiedliche Richtungen abzudecken, ist das rechtliche Instrument der Teilung. Hierbei entsteht eine weitere Patentanmeldung mit demselben Offenbarungsgehalt, wobei die Teilungsanmeldung zur Ursprungsanmeldung unterschiedlich ausgerichtet werden kann und daher einen unterschiedlichen Schutzbereich aufweisen kann.


Eine weitere Möglichkeit, Wettbewerber zu blockieren, besteht darin, eine Prüfung der Patentfähigkeit erst zu einem sehr späten Zeitpunkt zu starten. Im deutschen Verfahren kann hierzu bis 7 Jahre gewartet werden.


Außerdem kann durch das rechtliche Instrument der Gebrauchsmusterabzweigung ausgehend von einer anhängigen Patentanmeldung ein Gebrauchsmuster geschaffen werden, das genau auf die Verletzungsform ausgerichtet wird.