Eine Akte hat vier Bestandteile:

Korrespondenz mit Patentamt: In einem ersten Teil der Akte ist die Korrespondenz mit dem Amt in chronologischer Reihenfolge aufzunehmen.

Korrespondenz mit dem Mandanten: In einem zweiten Teil ist die Korresponden mit dem Mandanten in chronologischer Reihenfolge aufzunehmen.

Kostenblatt: Das Kostenblatt vermerkt alle abzurechnenden Kosten. Hier werden auch die Kosten der Korrespondenzanwälte aufgenommen.

Zusatzabschnitt: In einem weiteren Abschnitt der Akte wird der recherchierte Stand der Technik und Zeichnungen der Erfindung aufgenommen.