Ein Lizenzvertrag kann unabhängig von einem Schutzrecht, beispielsweise einem Patent, einer Patentanmeldung, einem Gebrauchsmuster, einer Marke oder einem Designrecht vereinbart werden.

Ein Patent bestimmt immer die Benutzungsrechte für ein ganzes Land. Ein Lizenzvertrag muss nicht für ein ganzes Land geschlossen werden. Vielmehr ist es möglich, eine Lizenzvereinbarung nur für eine Region eines Landes einzugehen. Es müssen auch nicht alle Ausführungsformen eines Patents auslizenziert werden. Es kann nur einzelne Ausführungsform lizenziert werden und die auch nur für eine Benutzungsform.