Ein Antrag auf Löschung kann erst nach Ablauf der 3-Monats-Frist des Widerspruchs eingereicht werden.
Es ist daher nicht so, dass nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine Marke unangreifbar wäre. Eine völlige Rechtssicherheit besteht daher zu keinem Zeitpunkt.
Ausserdem ist es so, dass eine Marke, die einen Widerspruch überstanden hat, deswegen keinen Bonus im Vergleich zu einer Marke erhält, die kein Widerspruchsverfahren hinter sich gebracht hat.
Eine Entscheidung über einen Widerspruch führt zu keiner Bindungswirkung für das Gericht, das mit dem Löschungsverfahren befasst ist.