Ein Widerspruch kann nur während der Widerspruchsfrist, also bis zu 3 Monate nach Veröffentlichung der Eintragung, beim Patentamt eingereicht werden. Ein Widerspruch kann gegen eine deutsche oder eine Unionsmarke eingelegt werden. Hierzu muss der Widerspruch beim deutschen Patentamt oder beim EUIPO in Alicante, Spanien, eingereicht werden.
Ein Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden. Bei einem Widerspruch gegen eine deutsche Marke sollte das entsprechende Formblatt des deutschen Patentamts verwendet werden.
Ein Widerspruch gegen eine Unionsmarke muss außerdem begründet werden. Hierzu ist anzugeben, warum konkret eine Verwechslungsgefahr vorliegt, also warum die Darstellung der beiden Marken ähnlich sind und warum sich außerdem die Waren und Dienstleistungen der beiden Marken ähneln.