Ein Vorratspatent ist eine Erfindung, die patentiert wurde, und zunächst in der Schublade verbleibt und zunächst nicht genutzt werden soll. Allerdings ist eine Benutzung in der Zukunft vorgesehen. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Planung, dass die maximale Laufzeit eines Patents 20 Jahre beträgt. Außerdem steigen die Jahresgebühren überproportional an. Die rasante technologische Entwicklung sollte ebenfalls bedacht werden, die dazu führt, dass technische Erfindungen in wenigen Jahren nicht mehr nutzbringend angewandt werden können.
Der Beweggrund für ein Vorratspatent kann gerade die technologische Entwicklung sein, falls die Erfindung des Vorratspatent aktuell nicht anwendbar ist, es aber zu erwarten ist, dass sich dies zukünftig ändern wird.
Die Berechnung des Erfindungswerts ist nur durch eine Schätzung möglich. Stellt sich später heraus, dass die Schätzung erheblich daneben lag, wird eine Korrektur erforderlich sein. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bereits gezahlte Vergütungen nicht zurück gefordert werden können.