Der Erfindungswert stellt den (zusätzlichen) Umsatz dar, der sich durch die Erfindung ergibt. Alternativ handelt es sich um den betrieblichen Nutzen, der sich durch die Erfindung einstellt. Der betriebliche Nutzen kann in einer Einsparung von Ausgangsmaterial bestehen, da durch das erfinderische Verfahren weniger Abfall entsteht. Ein betrieblicher Nutzen kann sich auch durch eine Senkung der Lohn-, Energie- oder Instandsetzungskosten einstellen.

Entsprechend kann auf unterschiedliche Weise der Erfindungswert errechnet werden. Zum einen wird der erwirtschaftete Umsatz mit einem Lizenzsatz multipliziert. Außerdem kann der Erfindungswert als der betriebliche Nutzen gleichgesetzt werden. Eine dritte Methode führt durch eine reine Schätzung zum Erfindungswert.

In der Regel wird man die Methode der Lizenzanalogie wählen. Die anderen Verfahren können jedoch vorteilhafterweise dazu genutzt werden, das Ergebnis der Lizenzanalogie zu prüfen.

Das Verfahren der Schätzung wird nur dann angewandt, falls die beiden anderen Verfahren nicht anwendbar sind. Betrifft die Erfindung beispielsweise Massnahmen zur Steigerung der Betriebssicherheit, so scheiden die ersten beiden Verfahren von vorneherein aus und es ist eine Schätzung vorzunehmen.

Lizenzanalogie

Bei der Anwendung der Lizenzanalogie sollte Berücksichtigung finden, ob die Erfindung direkt benutzt werden kann, oder ob noch umfangreiche Vorarbeiten und Studien zuvor durchgeführt werden müssen.

Es sollte auch einfließen, ob durch die Erfindung ein Übergang von der Serien- zur Massenproduktion möglich ist oder ob im Gegenteil für die Realisierung von der Massenproduktion zur Serien- oder Einzelfertigung erforderlich ist.

Es ist zu klären, wie die sonstigen Herstellbedingungen durch die Erfindung beeinflusst werden. Ergibt sich etwa eine Reduzierung der gesamten Herstellkosten oder eine Verteuerung?

Es sollte auch in Rechnung gestellt werden, welches Schutzrecht erlangt werden kann. Ergibt sich ein umfassender Schutz, sodass Umgehungslösungen ausgeschlossen werden können? In diesem Fall ist der wirtschaftliche Wert der Erfindung höher anzusetzen.

Die Größe des Unternehmens sollte ebenfalls Einfluß auf den Lizenzsatz nehmen. Als grundsätzliche Regel sollte man ein kleineres Unternehmen seinem erfinderischen Arbeitnehmer einen höheren Lizenzsatz gewähren im Vergleich zur Situation eines größeren Unternehmens, da im großen Unternehmen per se von hohen Stückzahlen ausgegangen werden kann. Dieser Nachteil für den Mitarbeiter des kleinen Unternehmens sollte kompensiert werden.