Bei der Berechnung der Vergütung ist zunächst der Umsatz zu bestimmen, der sich durch die Erfindung des Arbeitnehmers zusätzlich ergibt. Dieser Umsatz wird mit einem Lizenzsatz multipliziert. Es sind Lizenzsätze von 2% bis 5% üblich.

Der sich hieraus ergebende Betrag würde einem externen Lizenzgeber zustehen. Bei einem Arbeitnehmer ist ferner ein Anteilsfaktor zu bestimmen, der sich typischerweise zwischen 10% und 30% bewegt. Der erfinderische Arbeitnehmer erhält daher in der Regel nur 10% bis 30% eines externen Lizenzgebers.