Falls der Widerspruch berechtigt ist, bleibt nur noch die Möglichkeit, auf dem Verhandlungswege mit der Gegenseite zu einer Rücknahme des Widerspruchs zu gelangen. Hierbei sollte insbesondere darüber nachgedacht werden, durch den Verzicht einzelner Waren und Dienstleistungen die Verwechslungsgefahr auszuräumen.