Das Anrufen und die Bearbeitung durch die Schiedsstelle führt zu keinen Gebühren. Auch eventuell angefallene Auslagen der Schiedsstelle werden den Parteien nicht in Rechnung gestellt.
Die Kosten der Parteien müssen von der jeweiligen Partei selbst getragen werden, unabhängig davon wie der Einigungsvorschlag der Schiedsstelle aussieht. Auch wenn das Schiedsverfahren abgebrochen wird oder der Einigungsvorschlag von einer Partei nicht angenommen wird, ändert sich nichts an dem Prinzip, dass jede Partei ihre Kosten allein trägt.