Folgende Gegenstände sind nicht patentfähig:
- bloße Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden
 
- ästhetische Formschöpfungen (dafür ist das Designgesetz zuständig)
 
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten
 
- Computerprogramme als solche, aber Software kann schon patentfähig sein, falls es eine technische Aufgabe mit technischen Mitteln löst
 
- Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt
 
- Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnoseverfahren
 
 
 
				
				
			 
			
		 
		
	 
 
	
 
  
            
                        
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