Folgende Gegenstände sind nicht patentfähig:
- bloße Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden
- ästhetische Formschöpfungen (dafür ist das Designgesetz zuständig)
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten
- Computerprogramme als solche, aber Software kann schon patentfähig sein, falls es eine technische Aufgabe mit technischen Mitteln löst
- Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt
- Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnoseverfahren
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