Die Unterschiede zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster sind relativ gering. Mit beiden Schutzrechtsarten können technische Gegenstände vor Nachahmung geschützt werden.
Ästhetische Formschöpfungen sind daher einem Patent- oder einem Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich. Werke, wie ein Musikstück oder ein Buch werden durch das Urheberrecht geschützt und benötigen keinen Patent- oder Gebrauchsmusterschutz.