Mit dem Anteilsfaktor wird berücksichtigt, dass der Erfinder ein Arbeitnehmer ist, und kein freier Erfinder bzw. externer Lizenzgeber. Der Anteilsfaktor ist ein Wert zwischen 0,02 und 1, wobei er typischerweise Werte zwischen 0,15 und 0,32 einnimmt. Als eine erste vorsichtige Abschätzung der Vergütung kann daher ein Wert von 0,15 verwendet werden.

Der Anteilsfaktor ergibt sich als Summe aus drei Werten, wobei der erste Wert sich aus der Stellung der Aufgabe ergibt. Der zweite Wert reflektiert die Lösung der Aufgabe und der dritte Wert berücksichtigt die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb.

Stellung der Aufgabe

Der Arbeitnehmer gelangte zur Erfindung durch (in der Klammer steht die jeweilige Wertzahl):

  • den Betrieb, der ihm die Aufgabe unter Angabe des Lösungswegs gestellt hat (a=1)
  • der Betrieb hat ihm eine Aufgabe gestellt ohne Angabe des Lösungswegs (a=2)
  • der Betrieb hat ihm keine Aufgabe gestellt, jedoch durch die Betriebszugehörigkeit wurde dem Arbeitnehmer Mängel und Bedürfnisse erklärt (a=3)
  • der Betrieb hat ihm keine Aufgabe gestellt, jedoch durch die Betriebszugehörigkeit erkannte der Arbeitnehmer selbst Mängel und Bedürfnisse (a=4)
  • der Arbeitnehmer hat sich innerhalb seines Aufgabenbereichs eine Aufgabe selbst gestellt (a=5)
  • der Arbeitnehmer hat sich außerhalb seines Aufgabenbereichs eine Aufgabe selbst gestellt (a=6)

Lösung der Aufgabe

Der Lösungsweg sollte nach folgenden Kriterien bewertet werden:

  • Die Erfindung wurde mit Hilfe von beruflich geläufigen Überlegungen erreicht.
  • Die Erfindung wurde durch betriebliche Arbeiten oder Kenntnisse gefunden.
  • Der Betrieb unterstützt den Erfinder mit technischen Hilfsmitteln, beispielsweise durch Experimente und Prototypenbau.

Sind alle Feststellungen zutreffend, so ergibt sich die Wertzahl b als 1. Liegen 2 Feststellungen vor, so ist die Wertzahl b=2, trifft nur 1 Feststellung zu, so ist die Wertzahl b=4. Ist keine der Feststellungen zutreffend, so ist die Wertzahl b=6.

Aufgaben und Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb

Arbeitnehmer, die mehr Einblick in die Arbeitsweisen des Betriebs haben, sollen einen geringeren Anteilsfaktor zuerkannt bekommen, als solche, von denen aufgrund Ihrer Position und ihrer Aufgabenstellung in höherem Maße Erfindungen zu erwarten sind.

Es können folgende Gruppen unterteilt werden (in der Klammer steht die Wertzahl c):

  • Arbeitnehmer ohne Vorbildung für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit, beispielsweise ungelernte Arbeiter, Hilfsarbeiter, Angelernte, Lehrlinge (Wertzahl c= 8).
  • Arbeitnehmer mit einer handwerklich-technischen Ausbildung, beispielsweise Facharbeiter, Laboranten, Monteure, einfache Zeichner (Wertzahl c=7).
  • Untere betriebliche Führungskräfte, beispielsweise Meister, Obermeister, Werkmeister (Wertzahl c=6).
  • Arbeitnehmer mit einer gehobenen technischen Ausbildung, beispielsweise Absolventen von Universitäten oder technischen Hochschulen (Wertzahl c=5).
  • In der Fertigung leitend Tätige, beispielsweise Gruppenleiter, d.h. Ingenieure und Chemiker, denen andere Ingenieure oder Chemiker unterstellt sind und in der Entwicklung tätige Ingenieure und Chemiker (Wertzahl c=4).
  • In der Fertigung: Leiter einer ganzen Fertigungsgruppe, beispielsweise technische Abteilungsleiter und Werkleiter, in der Entwicklung: Gruppenleiter von Konstruktionsbüros und Entwicklungslaboratorien und in der Forschung: Ingenieure und Chemiker (Wertzahl c=3).
  • Leiter der Entwicklungsabteilungen und Gruppenleiter in der Forschung (Wertzahl c=2).
  • Leiter der gesamten Forschungsabteilung eines Unternehmens und technische Leiter größerer Betriebe (Wertzahl c=1).

Berechnung des Anteilsfaktors

Aus der Summe der Wertzahlen a+b+c ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle der Anteilsfaktor:

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