Der Anteilsfaktor ergibt sich als Summe aus drei Werten, wobei der erste Wert sich aus der Stellung der Aufgabe ergibt. Der zweite Wert reflektiert die Lösung der Aufgabe und der dritte Wert berücksichtigt die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb.
Der Arbeitnehmer gelangte zur Erfindung durch (in der Klammer steht die jeweilige Wertzahl):
Der Lösungsweg sollte nach folgenden Kriterien bewertet werden:
Sind alle Feststellungen zutreffend, so ergibt sich die Wertzahl b als 1. Liegen 2 Feststellungen vor, so ist die Wertzahl b=2, trifft nur 1 Feststellung zu, so ist die Wertzahl b=4. Ist keine der Feststellungen zutreffend, so ist die Wertzahl b=6.
Arbeitnehmer, die mehr Einblick in die Arbeitsweisen des Betriebs haben, sollen einen geringeren Anteilsfaktor zuerkannt bekommen, als solche, von denen aufgrund Ihrer Position und ihrer Aufgabenstellung in höherem Maße Erfindungen zu erwarten sind.
Es können folgende Gruppen unterteilt werden (in der Klammer steht die Wertzahl c):