Lizenzvergabe

Wird die Diensterfindung auslizenziert, so ergibt sich als Lizenzwert die Summe der Lizenzeinnahmen. Allerdings sind von den Lizenzeinnahmen diejenigen Kosten abzuziehen, die erforderlich waren, um die Erfindung auszulizenzieren. Waren beispielsweise weitere Studien erforderlich, um die Erfindung lizenzfähig zu machen, so werden die Lizenzeinnahmen um diese Kosten erniedrigt.

Die Kosten zum Finden des Lizenznehmers und die Kosten der Verwaltung der Lizenz sind ebenfalls von den Lizenzeinnahmen abzuziehen.

Verkauf der Erfindung

Wird die Diensterfindung verkauft, so ist der Netto-Verkaufswert als Erfindungswert anzusehen. Hierbei sind von dem reinen Verkaufswert, dem Brutto-Verkaufswert, diejenigen Kosten abzuziehen, die erforderlich sind, damit die Diensterfindung verkauft werden kann. Zu diesen Kosten zählen die Patentkosten, Verkaufsprovisionen und Kosten, die wegen der Marktfähigkeitmachung der Erfindung anfallen.

Sind in dem Verkaufspreis betriebliches Know-How mit umfasst, so ist dieses aus dem Verkaufspreis herauszurechnen.