Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht auf eine angemessene Vergütung einigen oder auf einen sonstigen Aspekt des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen, so muss zwingend die Schiedsstelle angerufen werden, bevor ein Klageverfahren gestartet wird.
Es besteht daher, bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis, nicht die Möglichkeit direkt durch ein Klageverfahren strittige Punkte einer Arbeitnehmererfindung zu klären.