Zunächst einmal kann das Monitoring fremder Schutzrechte zumindest eingeschränkt werden. Die essentiellen Patente sind in dem Patentpool gesammelt und eine Verletzung fremder Schutzrechte ist aufgrund der Kreuzlizenzierung durch den Patentpool ausgeschlossen.
Außerdem ergeben sich keine Verhandlungskosten mit Lizenzgebern mehr, da durch Eintritt in den Patentpool automatisch eine Lizenznahme und Lizenzgabe zu den grundsätzlichen Bedingungen des Patentpools erfolgt ist.
Es entfallen eventuelle Prozesskosten, da die Aufgabe des Patentpools gerade ist, Prozesse um Patente zu verhindern.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass fertige Technologien zur Verfügung stehen, die sofort eingesetzt werden können. Hierdurch ergeben sich kürzere Produktentwicklungszeiten. Auf einen Schlag kann daher die Entwicklungsabteilung auf die Entwicklungsergebnisse der anderen Unternehmen zugreifen. Für ein Unternehmen, das nur eine bescheidene Entwicklungsarbeit leisten kann, stellt das einen großen Vorteil dar. Hierdurch können auch kleinere Unternehmen mit nur geringem Entwicklungsbudget technisch komplexe Produkte herstellen.
Die Patentkategorie der "Sperrpatente" wird durch einen Patentpool vermieden, sodass die Unternehmen nicht mehr durch Sperrpatente behindert werden.
Patentdickicht: Die Patentportfolios von Patentpools neigen dazu, zu einer immensen Größe anzuschwellen, was bewusst durch die Hinzunahme auch von weniger essentiellen Patenten, deren Rechtsbetsändigkeit und Bedeutung zweifelhaft ist, angestrebt wird. Durch das Patentdickicht wird es für externe Unternehmen extrem schwierig, eine Bewertung der Patente des Patentpools vorzunehmen.
Wettbewerbsverzerrung: Die Unternehmen eines Patentpools neigen dazu, sich abzuschotten und den Eintritt neuer Wettbewerber in den relevanten Markt abzuwehren.