Der Vertragsgegenstand ist genau zu bestimmen. Wird ein Know-How lizenziert, so ist das Know-How möglichst umfassend zu benennen.
Soll der komplette Inhalt eines Patents lizenziert werden, so ist das amtliche Aktenzeichen des Schutzrechts anzugeben. Wird nur eine einzelne Ausführungsform lizenziert, so ist diese zu beschreiben. Vorteilhafterweise kann der Anspruch bzw. Unteranspruch genannt werden, dessen Merkamle durch die lizenzierte Ausführungsform erfüllt sein soll.
Wird betriebliches Know-How lizenziert, so ist dieses Know-How möglichst genau zu erläutern.